Herzlich Willkommen in unserer Praxis

 

Liebe Patientinnen und Patienten! 

Wir freuen uns Sie in unserer Praxis unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes behandeln zu dürfen!  

Unseren ohnehin hohe Hygienestandard haben wir entsprechend den allgemeinen Empfehlungen erweitert.

Die Händedesinfektion und das Wechseln aller Stoffe nach jedem Patientenkontakt ist selbstverständlich.  

 

Bundesweit gilt grundsätzlich ab 01.10.22 eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.
 
Ausnahmen von der Maskenpflicht
  • wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht
  • Kinder unter 6 Jahren
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können
  • gehörlose und schwerhörige Menschen.
 
Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske möglich.
 

Wir freuen uns auf Sie, bleiben Sie gesund! 

Ihr Praxisteam